§ 1 Leistungen der immocashflow GmbH
(1) Die immocashflow GmbH führt Coachings durch. Diese Coachings unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dem Teilnehmer ist der Trainer und die Thematik des Coachings bekannt.
(2) Die Coachings der immocashflow GmbH richten sich an Teilnehmer, die sich mit der Erschließung, der Verwaltung und dem Handel mit Immobilien eine dauerhafte, nicht unbedeutende Einnahmequelle erschließen wollen und mithin nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB.
§ 2 Anmeldung /Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt schriftlich, in Textform oder fernmündlich. Mit dem Absenden der entsprechenden E-Mail erklärt sich der Absender mit der Speicherung seiner angegebenen Daten einverstanden. Die Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt und ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet. Mit der Absendung erklärt sich der Absender bis auf Widerruf bereit, E-Mails durch die immocashflow GmbH zu erhalten. Die Anmeldung zur Teilnahme am Coaching ist für den Teilnehmer verbindlich.
(2) Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die immocashflow GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die immocashflow GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Teilnehmers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 3 Preise für Seminare und Veranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen
(1) Für die Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen gelten die in den Kursprogrammen angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar bei Buchung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich.
(3) Preise für Seminare und Veranstaltungen beinhalten die Veranstaltungsleistungen, die Veranstaltungsunterlagen nach Verfügbarkeit sowie Pausengetränke, sofern nichts anderes individuell angegeben ist.
(4) Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer vorbehaltlich anderslautender Abrede selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(5) Kann ein Teilnehmer aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Gründe nicht an der gebuchten Veranstaltung / Seminar teilnehmen, ist er berechtigt, seine Buchung auf eine andere, dritte Person zu übertragen. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Veranstaltungs-/Seminarpreis voll entrichtet wurde und der entrichtete Preis zur Erfüllung der Verpflichtungen des Ersatzteilnehmers insoweit bei der immocashflow GmbH verbleibt. Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch die immocashflow GmbH gestellt werden.
(6) Sämtliche Preisangaben von der immocashflow GmbH sind grundsätzlich Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(7) Die immocashflow GmbH stellt dem Teilnehmer stets eine Rechnung aus, diese kann auch als PDF-Datei per E-Mail übermittelt werden.
§ 4 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern, Durchführung der Veranstaltung
(1) Die immocashflow GmbH ist berechtigt, Teilnehmer vor dem Coaching ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Teilnehmer, die wiederholt den Coaching- und/oder Veranstaltungsablauf stören oder das Coaching zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können von der immocashflow GmbH vom Coaching ausgeschlossen werden. Die Gebühr ist in diesem Fall vollständig zu entrichten.
(2) Im Falle des behördlichen Verbots bereits gebuchter und bestätigter Veranstaltungen oder behördlicher Beschränkungen / Auflagen (z.B. während Pandemien, höherer Gewalt) ist die immocashflow GmbH berechtigt, dem Teilnehmer mit 60-tägigem Vorlauf binnen 12 Monaten nach dem Termin der abgesagten Veranstaltung eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Erst wenn binnen dieses Zeitraums kein Ersatzangebot erfolgt, ist der Teilnehmer zum Rücktritt / zur Kündigung berechtigt. Ausgenommen davon ist der Rücktritt / die Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.
(3) Die immocashflow GmbH ist berechtigt, Veranstaltungs-/Seminar Uhrzeiten im angemessenen Rahmen einseitig anzupassen.
§ 5 Seminarunterlagen und Urheberrecht
Alle Unterlagen, Videos, Audio-CDs, Inhalte der Website etc., die durch die immocashflow GmbH zur Verfügung gestellt werden, werden vom Urheberrecht von der immocashflow GmbH umfasst. Die Unterlagen, Videos, Audio-CDs, Inhalte der Website etc. dürfen nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von der immocashflow GmbH, auch nicht auszugsweise, in irgendeiner Form weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Der Teilnehmer erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
§ 6 Audio- und Video-Aufnahmen, Verschwiegenheit
(1) Ohne die ausdrückliche, vorherige und schriftliche Zustimmung des jeweils anderen Vertragsteils dürfen keine Audio- und/oder Video-Aufnahmen von den Coachings gefertigt werden.
(2) Die beiden Vertragsteile verpflichten sich wechselseitig, alle vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragsteils, über die sie in Zusammenhang mit dem Coaching Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln und gegen eine Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Durchführung des Coachings bestehen. Sie gilt nicht für solche Informationen, die ohne Zutun des empfangenden Teils öffentlich bekannt werden, die dem empfangenden Teil bereits vor Vertragsschluss ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit bekannt sind, die dem empfangenden Teil durch einen Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung offenbart werden oder die der andere Teil ohne Zugriff auf die vertraulichen Informationen selbstständig entwickelt.
§ 7 Haftung
(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der immocashflow GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die immocashflow GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die immocashflow GmbH schuldet keinen bestimmten Erfolg hinsichtlich des vom Teilnehmer gewünschten Resultats eines Coachings.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Teilnehmer ist mit der Speicherung persönlicher Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit der immocashflow GmbH unter Beachtung der Datenschutzgesetze, insbesondere des BDSG und der DSGVO einverstanden. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist.
(2) Soweit der Teilnehmer personenbezogene Daten von Dritten übermittelt, versichert dieser, dass die Einwilligung der Dritten eingeholt wurde. Der Teilnehmer stellt die immocashflow GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
(3) Die Rechte des Teilnehmers bzw. des von der Datenverarbeitung Betroffenen ergeben sich dabei im Einzelnen insbesondere aus den folgenden Normen der DSGVO:
● Art. 7 Abs. 3 – Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung.
● Art. 15 – Auskunftsrecht der betroffenen Person, Recht auf Bestätigung und Zurverfügungstellung einer Kopie der personenbezogenen Daten.
● Art. 16 – Recht auf Berichtigung.
● Art. 17 – Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“).
● Art. 18 – Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
● Art. 20 – Recht auf Datenübertragbarkeit.
● Art. 21 – Widerspruchsrecht.
● Art. 22 – Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
● Art. 77 – Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
(4) Zur Ausübung der Rechte wird der Teilnehmer bzw. Betroffene gebeten, sich per E-Mail oder Post an die immocashflow GmbH oder bei Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
(5) Auf die Datenschutzerklärung auf der Website von der immocashflow GmbH wird verwiesen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der immocashflow GmbH und dem Teilnehmer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.